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" Wir stehen mitten in Leben......

.... daher haben wir schon heute einen Vorsorgevertrag für unsere spätere Grabstätte abgeschlossen und die Gestaltung unseres Grabmals, sowie dessen anschließende Pflege über deine Dauergrabpflege-Vertrag langfristig geregelt."

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Auch Sie wollen Ihre Angehörigen entlasten und wollen das Ihre Grabanlage Ihren persönlichen Wünschen entspricht?

Dann nehmen Sie ebenfalls die Gestaltung Ihrer Grabanlage selbst in die Hand.

Bei uns können Sie Vorsorgeverträge mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen - Thüringen GmbH abschließen. Die spätere Ausführung wird von der Treuhand überwacht. Alle Grabunterhaltungsarbeiten können bis zum Ablauf der Ruhefrist im Vorsorgevertrag festgehalten werden.


Bei der Auswahl der Grabanlage heißt es immer wieder: Was würde dem Verstorbenen gefallen oder zu ihm passen.  Mit einer Grabmalvorsorge, nehmen Sie diese Frage Ihren Angehörigen ab. Sie selbst entscheiden über Farbe und Gestaltung Ihrer Grabanlage.

Ein Vorsorgevertrag bei uns , als Steinmetz, bietet Ihnen die Sicherheit, dass Sie auch das bekommen, was Sie sich gewünscht oder vorgestellt haben. Alle vertraglich vereinbarten Arbeiten werden von der Treuhand überwacht.


- Lieferung von Grabanlagen und Grabeinfassungen                                            

- Fachgerechte Montage einschließlich Fundamentierung

- Neues Abtönen einer verwitterten Schrift

- Abbau und Lagerung der Grabanlage im Falle einer Zweitbeerdigung

- Erneute Montage mit Fundamentierung nach einer Zweitbeerdigung

- Anbringen einer Zusatzschrift



Die Dauergrabpflege ist für alle eine langfristige Hilfe, die sich z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um eine Grabstätte kümmern können.

In einem Vertrag für Dauergrabpflege, können über einen festgelegten Zeitraum bis zum Ende der Ruhefrist alle pflegerischen Arbeiten einer Grabstätte vereinbart werden. So z. B. eine regelmäßige Reinigung der Grabstätte oder das neue anlegen einer verwitterten Schrift. Somit ist sichergestellt, dass die Grabanlage Ihrer Angehörigen, selbst über den Tod hinaus, in einem würdigen Zustand bleibt.



Ein Vertrag für Grabmalvorsorge und/oder Dauergrabpflege, kann nur mit Steinmetzbetrieben abgeschlossen werden, die Mitglied der Innung des Steinmetz und Bildhauerhandwerks sind.

Im Vertrag sind alle Einzelheiten über die Grabanlage, die Laufzeit sowie die zusätzlich zu erbringenden Leistungen aufgeführt. Dieser Vertrag wird von der Treuhandstelle geprüft, und verwaltet, die bei Vertragsabschluss, gezahlte Vertragssumme. Der Steinmetz rechnet nun jede erbrachte Leistung direkt mit der Treuhand ab.

Für jeden Vertrag, wird von der Treuhand ein Treuhandkonto geführt und die jährlich anfallenden Erträge werden dem entsprechenden Konto gutgeschrieben. Durch diese Erträge werden die Preissteigerungen, die im Laufe der Jahre zwangsläufig anfallen, aufgefangen.

Die Treuhand zahlt erst dann für eine Leistung, wenn die ordnungsgemäße Ausführung belegt wurde. Der Steinmetz steht also unter der ständigen Kontrolle der Treuhand.



Der eingezahlte Betrag ist nur für die vereinbarten Leistungen verwendbar. Selbst das Sozialamt kann nicht auf das Geld zugreifen.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Christine Müller-Glaß
Steinmetzmeisterin           


Mitgliedsbetrieb in der Innung des Steinmetz und Steinbildhauerhandwerks Hessen.








 
   
   
   
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