Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für die in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien in Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

 

2. Angebote

Angebote erfolgen aufgrund der jeweils seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben). Änderungen der Maße führen auch zu einer Änderung des Angebots. Angebote sind grundsätzlich Freibleibend und habe eine Gültigkeit von 10 Wochen nach Abgabedatum.

 

3. Muster / Materialbeschaffenheit

Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines liegen, bleien vorbehalten.

Das verwendete Gestein wird in Farbe und Struktur möglichst zusammenpassend ausgewählt. Abweichungen in Farbe, Struktur, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen usw. sind keine Werkstofffehler bzw. Mängel, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen.

 

4. Maßberechnung

Werkstücke unter 0,10 qm Fläche werden stets mit 0,10 qm in Rechnung gestellt. Weiteres ist eine Mindestbreite von 15cm zu berücksichtigen. Dies gilt auch ohne besondere Abmachung als vereinbart.

 

5. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zahlung beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Die Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Die Rechnungstellung erfolgt immer nach genauem Materialverbrauch und Zeitaufwand. Abweichungen vom Angebot sind daher möglich.

Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

 

6. Gewährleistung

Ist eine von Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung der Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.

Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.

Die Gewährleistung beträgt ein Jahr. Bei Grabanlagen 3 Jahre auf Setzschäden.

Für Verfärbungen an Materialien durch Gerbsäure kann keine Gewährleistung übernommen werden.

Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Die Anzeige des Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Von Auftragnehmer geliefert Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

 

8. Kündigung / Widerspruch

Eine Kündigung/Widerspruch des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung/Widerspruch ist nur wirksam, wenn sie, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung , schriftlich erfolgt.

 

9. Weiter Bestimmungen

Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Limburg an der Lahn vereinbart

 

 

 

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